| Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen | ||||
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Der Unternehmer ist verpflichtet, seinen MitarbeiterInnen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten, um einerseits die gesundheitlichen Voraussetzungen des Mitarbeiters für eine entsprechende Tätigkeit sicherzustellen und andererseits um mögliche gesundheitliche Gefährdungen des Mitarbeiters am Arbeitsplatz auszuschließen.
In gewissen Fällen ist die Untersuchung sogar zwingend vorgeschrieben.
Beispiele:
Grundlage hierfür: (beispielsweise)
Arbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordung |
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