| Sicherheitstechnische Betreuung | ||||
|
Analog zur arbeitsmedizinischen Betreuung ist der Unternehmer nach Arbeitssicherheitsgesetz (§§ 5-7) und Berufsgenossenschaftlicher Vorschrift (BGV A2) auch verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Grundlage hierfür sind die oben genannten Schriften. Die Aufgaben und Pflichten sind hierbei ebenso geregelt wie die zu erbringende Einsatzzeit im Unternehmen. |
|||
|
|
||||